Urteile
Blumenkästen am Balkon: Wer für Schäden und Abstürze haftet
Blumenkästen am Balkon sind grundsätzlich erlaubt, doch bei Schäden oder einem Absturz haftet oft die Person, die den Kasten angebracht, befüllt oder nicht ausreichend gesichert hat. Kommen mangelhafte Bausubstanz, ein defektes Geländer oder unterlassene Instandhaltung des Gebäudes hinzu, kann auch der Eigentümer oder Vermieter in die Verantwortung geraten. Maßgeblich sind vor allem die allgemeine Schadensersatzhaftung…
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